Die ursprüngliche Forderung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nach „Lohngerechtigkeit“ durch Gesetz ist bislang nicht realisierbar. Ob der vom Bundeskabinett am 11.01.2017 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) dem Ansinnen Rechnung trägt, ist völlig offen.

Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen werden in aller Regel nicht durch Gesetz beseitigt. Es ist eine Binsenweisheit, dass der größte Teil der Entgeltdifferenz auf unterschiedliche Erwerbsbiographien zurückzuführen ist. Darüber hinaus sehen tarifvertraglich vereinbarte Entgeltstrukturen grundsätzlich keine Differenzierung nach Ge-schlecht vor.

Es ist müßig, den Inhalt des Kabinettsbeschlusses im Einzelnen darzustellen. Kein Gesetz ver-lässt nämlich den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Außerdem ist völlig offen, ob die Abgeordneten bei allem Wahlkampf noch bis zum Ende der Legislaturperiode fertig werden. Der Grundsatz der Diskontinuität führt dann dazu, dass alle unfertigen Gesetzesvorhaben wieder auf Anfang gestellt werden. Dann bedarf es neuer Mehrheiten. 

Source: Archiv Przytulla