Reiserecht

Reiserecht2020-06-28T22:25:19+02:00

Reiserecht

Das Reiserecht der §§ 651 a ff. BGB betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden und bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Diese liegen vor, wenn mindestens zwei der Leistungen: Beförderung, Unterbringung, andere touristische Leistungen, zu einem Gesamtpreis angeboten werden, wobei der Anbieter die Erbringung in eigener Verantwortung übernimmt und keine der Leistungen eine nur ganz untergeordnete Bedeutung haben darf.

Ein Teil des Reiserechts bildet das Fluggastrecht und befasst sich u.a. mit Ansprüchen bei Flugverspätung, Annullierung, Verletzungen oder Todesfällen im Zusammenhang mit Flügen, Gepäckverlust und Gepäckverspätung.

Gerne bearbeiten wir für Sie folgende Bereiche:

Fluggastrecht

  • EU-Verordnung Nr. 261/2004
  • finanzielle Entschädigung für den Verlust  oder Beschädigung des Reisgepäcks
  • finanzielle Entschädigung für Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung
  • Kündigungsrecht des Reisevertrages seitens des Reisenden und des Reiseveranstalters bei Annullierung
  • Recht auf kostenlose Telefonate, Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Recht auf Hotelübernachtung

Reiserecht

Rechte des Reisenden:

  • Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
  • Aufwendungsersatz
  • Kündigung nach § 651 e BGB
  • Reisepreisminderung
  • Schadensersatzanspruch

Rechte des Reiseveranstalters

  • Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Leistungsänderungen
  • Rücktritt
  • Stornierungsentschädigung
  • Vergütung
  • Überprüfung von Reiseverträgen

Grundsätzliches Urteil im Entsenderecht zur Vergütung von Reisezeiten zum Arbeitsplatz und zurück

Dies ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig! Ob Dortmund oder Dubai Grundsätzliches Urteil im Entsenderecht zur Vergütung von Reisezeiten zum Arbeitsplatz und zurück 1. Der Fall Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.10.2018, das jetzt vorliegt, scheint zunächst einen ungewöhnlicheren Sachverhalt im Arbeitsrecht zu betreffen: Der Kläger war von der Arbeitgeberin, einem Bauunternehmen, zu einer Baustelle nach China entsandt worden. Auf seinen Wunsch hin buchte die Arbeitgeberin für die Hin- und Rückreise statt eines Direktfluges in der Economy-Class einen Flug in der Business-Class mit Zwischenstopp in Dubai. Die Reisezeit hat die Beklagte dem Kläger mit insgesamt 4 x 8 Stunden

25. März, 2019|Arbeitsrecht, Reiserecht|

Bruchlandung – Mehrstündiger Ausfall im Flughafenterminal und dann keine Fluggastentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat die Klagen mehrerer Klägerinnen auf Zahlung einer Entschädigung von jeweils 600,00 Euro nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. c der Fluggastverordnung trotz eingetretener Verspätung abgewiesen. Sachverhalt: Die Klägerinnen buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen Flüge von New York nach Stuttgart mit einem Zwischenstopp und Umstieg in London. Die Flüge von New York nach London starteten verspäteten und die Ankunft verzögerte sich um zwei Stunden. Demgemäß konnten die Reisenden den ursprünglich vorgesehenen Weiterflug nach Stuttgart nicht erreichen, und kamen dort mit einer Verspätung von mehr als neun Stunden an. Die Beklagte hat der ansonsten rechnerisch richtigen Forderung

8. März, 2019|Rechtsnews, Reiserecht|

Ihr Anwalt für Reiserecht in Dortmund

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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