Mietrecht

Mietverhältnis ist das vertragliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet ist. Gegenstand des Mietverhältnisses können nur Mietsachen sein, wie Wohnräume, Geschäftsäume, sonstige Räume (z.B. Stellplätze), Grundstücke, eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge sowie bewegliche Sachen (z.B. Kfz, Baumaschinen, Software). Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters ergeben sich primär aus dem Mietverhältnis. Daneben gibt es eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, welche ggf. strikt zu beachten sind und nicht vertraglich abgedungen werden können. Auf dem Gebiet des Mietrechts gibt es deshalb keine völlige Vertragsfreiheit. Im Wohnraummietverhältnis bestehen weitgehende Schutzrechte für Mieter und ebenso weitgehende Verpflichtungen für Vermieter. Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Gebiet. Mietrechtsratgeber können sicherlich sehr hilfreich sein, aber den Weg zum versierten Anwalt sicherlich nicht ersetzen.

Wir bieten Ihnen die Bearbeitung folgender Bereiche an:

Geschäftsraummiete

  • Aufrechnungsverbot
  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung
  • Beendigung des gewerblichen Mietvertrages, einschl. der vorzeitigen Fälligkeit der Miete
  • Formerfordernisse bei Abschluss des gewerblichen Mietvertrages
  • Grenzen der Miethöhe
  • Herausgabeanspruch des Vermieters
  • Konkurrenzschutz und  Wettbewerbsverbote
  • Mietsicherheiten (Kaution)
  • ordentliches Kündigungsrecht
  • Prüfung und Gestaltung eines gewerblichen Mietvertrages
  • Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache

Wohnraummiete

  • Anspruch auf Räumung von Wohnraum, einschließlich aller Folgen
  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Kaution
  • Mängel und Haftung
  • Mieterhaftung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Störung des Besitzes an der Mietsache
  • Vermieterhaftung
  • Vermieterpfandrecht
  • Vertragsbeendigung durch außerordentliche Kündigung
  • Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung
  • Vertragsbeendigung ohne Kündigung
  • Zutritt und Besichtigung der Wohnung

Ihr Anwalt für Mietrecht in Dortmund

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht