VITA
Dr. Heinz-Siegmund Thieler
Rechtsanwalt
Nach dem juristischen Studium in Berlin und Köln sowie dem juristischen Referendariat mit der Stammdienstelle Landgericht Wuppertal trat ich im September 1976 als Referent für Soziale Sicherung in die Dienste der Landesvereinigung der nordrhein–westfälischen Arbeitgeberverbände in Düsseldorf.
Von Anfang an umfasste meine Arbeitsaufgabe insbesondere die Beratung und Information der Kollegen in den angeschlossenen Mitgliedsverbänden sowie der
Mitgliedsunternehmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung. Hierbei handelte es sich um Fragen des Arbeitnehmerschutzrechts (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anwendung des Schwerbehindertenrechts, Versicherungs– und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung). Bald bildete das Recht der betrieblichen Altersversorgung einen zusätzlichen Schwerpunkt, der mich in meiner beratenden Tätigkeit durch ganz Nordrhein–Westfalen führte.
So wurde ich 1987 nach Dortmund gerufen, um dort als Geschäftsführer des Unternehmensverbandes METALL tätig zu werden. Bis Ende 2013 war ich dort operativ tätig, eingebunden in ein umfassendes Netzwerk der gesetzlichen Renten– und Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. So stand ich verbandlich den Mitgliedsunternehmen zu Fragen in diesen speziellen Rechtsbereichen kompetent zur Verfügung. Als Verbandsgeschäftsführer befinde ich mich mit Vollendung des 65. Lebensjahres im Ruhestand. Dennoch möchte ch mit meiner vorhandenen Kompetenz und langjährigen Erfahrung auch künftig Ratsuchenden zur Verfügung stehen.
LEBENSLAUF
Dr. Heinz-Siegmund Thieler
1949 | geboren in Krefeld |
1967 | Abitur am Konrad-Heresbach-Gymnasium in Mettmann |
1967 – 1970 | juristisches Studium an der Freien Universität Berlin |
1970 – 1973 | Fortsetzung des jur. Studiums an der Universität Köln |
1973 | 1. juristisches Staatsexamen |
1973-1975 | jur. Vorbereitungsdienst im LG Bezirk Wuppertal |
1976 | 2. juristisches Staatsexamen |
1976 – 1986 | Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NW e.V. Düsseldorf zuletzt Geschäftsführer im Bereich Soziale Sicherung |
1984 | Promotion zum Dr. jur. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln zum Schwerbehindertenbegriff bei Prof. Dr. Hanau |
1987 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
1988 – 1989 | postgraduater Verbandsmanager-Lehrgang der Universität Fribourg in der Schweiz mit dem Abschluss Dipl.-Verbandsmanager (VMI) |
1987 – 2014 | Geschäftsführer des Unternehmensverbandes der Metallindustrie für Dortmund und Umgebung e.V. in Dortmund |
2014 | Eintritt in die Kanzlei Przytulla & Kollegen |
RECHT
TÄTIGKEITSGEBIETE
Hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite, und werde Sie in Fragen des Vertragsrechtes, Familienrechtes und Mietrechtes engagiert und kompetent
beraten.
VERTRAGSRECHT
Beim Vertragsrecht geht es für den Rechtsanwalt darum, professionelle, interessengerechte und an der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte ausgerichtete Verträge zu erstellen bzw. vorhandene Vertragswerke aus den verschiedenen Rechtsgebieten zu prüfen und zu überarbeiten.
FAMILIENRECHT
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, einschließlich der sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören – als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen – ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet.
MIETRECHT
Mietverhältnis ist das vertragliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet ist. Gegenstand des Mietverhältnisses können nur Mietsachen sein, wie Wohnräume, Geschäftsäume, sonstige Räume (z.B. Stellplätze), Grundstücke, eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge sowie bewegliche Sachen (z.B. Kfz, Baumaschinen, Software). Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters ergeben sich primär aus dem Mietverhältnis.