VITA

Markus Höller

Rechtsanwalt (im Anstellungsverhältnis)

Nachdem ich im Süden Deutschlands und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgewachsen bin, hat es mich zum Studium an die Mosel nach Trier geführt. Mein Referendariat absolvierte ich anschließend im Landgerichtsbezirk Essen und schloss dieses mit dem zweiten juristischen Staatsexamen im Sommer 2021 ab. Seither arbeite ich in der Kanzlei Przytulla & Kollegen, zunächst als Assessor und seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Oktober 2021 als Rechtsanwalt.

Das allgemeine Zivilrecht hat mich schon immer angesprochen. Kein Rechtsfall ist wie der andere und man muss stets auf die Umstände des Einzelfalls eingehen. Die unterschiedlichen Rechtsgebiete innerhalb des Zivilrechts bieten zusätzlich eine hohe Abwechslung und machen die Arbeit spannend!

Um auch für Sie die beste Lösung erzielen zu können, endete meine berufliche Ausbildung längst nicht mit dem Abschluss des Referendariats. Regelmäßig nehme ich an Fortbildungen teil, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Verstärkt betreibe ich dies im Familienrecht.

LEBENSLAUF

Markus Höller

1991 geboren in Herrenberg
2011 – 2018 juristisches Studium an der Karl-Marx-Universität in Trier
Abschluss 1. juristisches Staatsexamen
2019 – 2021 jur. Vorbereitungsdienst im LG Bezirk Essen
Abschluss 2. juristisches Staatsexamen
Seit 2021 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Przytulla & Kollegen
Tätigkeitsschwerpunkt: Zivilrecht

RECHT

TÄTIGKEITSGEBIETE

Hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite und werde Sie in Fragen rund um das Zivilrecht engagiert und kompetent
beraten.
Zivilrecht

Das Zivilrecht bildet einen der wichtigsten Teilbereiche des Rechts und hat eine lange Tradition in Europa und anderen Teilen der Welt. Es umfasst eine breite Palette von Regelungen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und anderen juristischen Personen regeln. Dazu gehören Vertragsrecht, Schadensersatzansprüche, Eigentumsrechte, Familienrecht und viele weitere Themenbereiche.

Das Ziel des Zivilrechts ist es, Konflikte zwischen Privatpersonen und Unternehmen in einem fairen und gerechten Verfahren zu lösen. Im Gegensatz zum Strafrecht geht es im Zivilrecht nicht um die Bestrafung von Tätern, sondern um die Wiederherstellung von verletzten Rechten und die Durchsetzung von Ansprüchen.

Die wichtigsten Rechtsquellen des Zivilrechts sind Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Verträge. Die Zivilgerichte sind für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und die Lösung von Konflikten zuständig.

Für Privatpersonen und Unternehmen ist es oft schwierig, die komplexen Regelungen des Zivilrechts zu verstehen und sich in zivilrechtlichen Verfahren zu behaupten. In solchen Fällen kann ein kompetenter Anwalt wertvolle Unterstützung bieten.