Der Dieselskandal !

Fortsetzung, jetzt Schadensersatz auf breiter Basis

In Deutschland sind Millionen von Dieselfahrzeugen betroffen. Nicht nur Volkswagen und seine Tochterkonzerne wie Audi oder Porsche haben im Dieselskandal ihre Fahrzeuge zu Lasten der Kunden manipuliert, sondern viele namenhafte Hersteller von Dieselfahrzeugen haben bei der Abgasreinigung „geschummelt“.

Betroffen sind verschiedene Modelle fast aller namenhafter Hersteller. Es kommen auch immer noch neue Automobilproduzenten hinzu. Vom Mercedes Abgasskandal sind mindestens drei Millionen Fahrzeuge betroffen. Auch andere Hersteller rücken immer weiter in den Fokus. So wurde gegen Fiat-Chrysler eine Verfahren in den USA eröffnet. Der Konzern soll bei den 3.0l Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung verbaut haben.  Dieser Motor wurde auch vom ADAC in Deutschland bemängelt. So wird es vermutlich jetzt auch hier in Deutschland um diese Fahrzeuge – wie viele andere – gehen.

Auch Konzerne wie die BMW AG geraten immer weiter unter Druck. Es gibt konkrete Hinweise, dass auch BMW die Abgasreinigung manipuliert hat.

Dabei gilt es die neusten Urteile des Bundesgerichtshofes für Sie ganz befreidigend umzusetzen.  Am 25.05.2020 entschied der BGH, dass die Vorgehensweise der Volkswagen AG eine strategische Entscheidung gewesen sei, um den Konzerngewinn zu steigern. Die Volkswagen AG hat ihre Kunden bewusst und damit sittenwidrig getäuscht, wie durch das Gericht entschieden. Dafür muss Schadensersatz gezahlt werden.

In zwei darauf folgenden Entscheidungen vom 30.07.2020 präzisierte der BGH  die Betroffenheit weiter. Bei einem Mittelklasse-Fahrzeug, dass vor 2015 gekauft wurde und das noch keine 300.000 km zurück gelegt hat, ist die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches noch möglich.

Wir, die Rechtsanwälte Przytulla und Kollegen, sind ihr kompetenter Anprechpartner im Dieselskandal. Wir beraten Sie hier in der Kanzlei  kostenfrei darüber, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Dann haben Sie es in der Hand, mit uns Ihre berechtigten Ansprüche auf Geld durchzusetzen.

Sollte von uns hier ein Anspruch wegen Ihres Pkw´s festgestellt werden können wir mit Ihnen diesen durchsetzen. Es gibt verschiedene Wege um an das gewünschte Ziel zu gelangen. Es besteht natürlich die Möglichkeit den eben beschriebenen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Natürlich stimmen wir mit Ihnen ab, ob es klüger wäre, dem Hersteller Ihr Auto gegen die Erstattung des Zeitwertes zurückzugeben.

Es gibt aber noch weitere gute Nachrichten. Sollten Sie das Fahrzeug finanziert haben, besteht die Möglichkeit den Kreditvertrag zu widerrufen, mit der Folge, dass auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug zu Fall gebracht wird.

Machen Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei aus.