Baurecht und andere Werkverträge
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten wie dem Bauherrn, dem Bauunternehmen oder Handwerker und dem Architekten. Wenn es um ein Bauvorhaben oder eine Reparatur an oder im Haus oder an einem einzelnen Gegenstand (z.B. Auto) geht, schließen Unternehmer und Kunde regelmäßig einen Werkvertrag miteinander. Dabei verpflichtet sich der Unternehmer, für den Anderen eine Werkleistung zu erbringen; als Gegenleistung erhält er dafür die vereinbarte oder angemessene Vergütung in Geld.
So zahlreich und verschieden wie die Leistungen des Unternehmers bei Auftragsverhältnissen dieser Art können auch die auftretenden Probleme sein. Häufig ist dann anwaltlicher Rat erforderlich, z.B. bei Fragen wie: