Baurecht und andere Werkverträge

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten wie dem Bauherrn, dem Bauunternehmen oder Handwerker und dem Architekten. Wenn es um ein Bauvorhaben oder eine Reparatur an oder im Haus oder an einem einzelnen Gegenstand (z.B. Auto) geht, schließen Unternehmer und Kunde regelmäßig einen Werkvertrag miteinander. Dabei verpflichtet sich der Unternehmer, für den Anderen eine Werkleistung zu erbringen; als Gegenleistung erhält er dafür die vereinbarte oder angemessene Vergütung in Geld.

So zahlreich und verschieden wie die Leistungen des Unternehmers bei Auftragsverhältnissen dieser Art können auch die auftretenden Probleme sein. Häufig ist dann anwaltlicher Rat erforderlich, z.B. bei Fragen wie:

Der Handwerker stellt Ihnen nach Abschluss der Arbeiten eine Rechnung, die weit über dem Angebot liegt. Sie enthält nicht nur höhere Preise und Massen, sondern auch zusätzliche Positionen über vermeintlich gesondert zu bezahlende Zusatzleistungen. Oder Sie erhalten Nachtragsrechnungen, ohne dass dies zuvor vereinbart gewesen ist. Womöglich sind auch die Abschlagsrechnungen während der Bauphase nicht korrekt. Solche und ähnliche Situationen gehören zu den typischen Problemen bei der Abrechnung von Handwerkerleistungen.

Sie verstehen die HOAI-Rechnung Ihres Architekten nicht oder sind mit seiner Bauleitung nicht zufrieden? Seine Rechte gegenüber dem eigenen Architekten zu vertreten ist oft deshalb schwierig, weil man als Bauherr auf dessen Expertise angewiesen ist. Dennoch sollten Sie sich nicht alles gefallen lassen, wenn die Leistung des Architekten zu wünschen übrig lässt oder er unberechtigte Forderungen an Sie stellt.

Kurz nachdem die Handwerker fertig sind, zeigen sich erste Ausführungsmängel. Womöglich ist schon die Bauphase selbst von schlechter Planung und Beratung durch die beteiligten Firmen geprägt. Wenn Mängel erst nach Jahren auftreten, fragt sich oft, ob sie von der Gewährleistung noch gedeckt sind. Häufiges Problem bei Neubauvorhaben ist z.B. die nicht genügend abgedichtete Hauswand; wenn Feuchtigkeit eintritt und sich Schimmel bildet, kann dies sogar eine Gefahr für die eigene Gesundheit bedeuten. In all diesen Situationen heißt es stets, von vorneherein die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich seiner Rechte nicht zu begeben. Schnelles und zielführendes Handeln ist gefragt, meist unter Einschaltung von Fachleuten und gerichtsfester Sicherung der Beweise.

Sie wollen bauen und stehen vor dem Abschluss von Verträgen mit Bauunternehmen, Bauträger und Architekten. Auf keinen Fall sollten Sie den Vertrag einfach unterschreiben und darauf vertrauen, dass schon alles in Ordnung sein wird. Solche Verträge enthalten oft einseitig benachteiligende Bestimmungen, die dem Kunden im Streitfall wichtige Rechte nehmen. Wir prüfen die Vertragstexte für Sie und überarbeiten sie erforderlichenfalls, damit Sie anschließend ein ausgewogenes und faires Vertragswerk unterschreiben können.

Gewährleistung ist etwas anderes als die (freiwillige) Garantie, die Ihnen Ihr Vertragspartner oft einräumt. Der gesetzliche Katalog der Gewährleistungsrechte ist weitgehend unabdingbar, kann also vom Unternehmer nur in sehr engen Grenzen geändert oder ausgeschlossen werden. Vielfach müssen Gewährleistungsrechte aber auf eine ganz bestimmte formale Art und Weise geltend gemacht und ausgeübt werden. Macht man hierbei etwas falsch, droht Rechtsverlust. Deshalb gehört die Ausübung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gerade in Bausachen in die Hände des Rechtsprofis.

Wir vertreten regelmäßig auch den Auftragnehmer, etwa bei der Durchsetzung seiner Werklohnforderungen gegenüber dem Kunden, der zu Unrecht Zahlungen einbehält oder Rechnungen kürzt. Dabei müssen die „Formalien“ genauestens eingehalten und nach geltendem Recht vorgegangen werden, sonst entstehen schnell nicht wieder gut zu machende Rechtsnachteile.

Im privaten Baurecht geht heute in vielen Fällen ohne Sachverständige nichts mehr. Schon die Auswahl des geeigneten Sachverständigen und die Formulierung des Gutachtenauftrags sind oft entscheidend für den weiteren Fortgang der Angelegenheit. Nutzen Sie unsere Erfahrung und lassen sich bei absehbaren Auseinandersetzungen möglichst frühzeitig von uns begleiten, damit schon bei der Aufklärung der technischen Problemursachen die richtigen Weichen gestellt werden.

Das Gesetz und womöglich auch der Bauvertrag, den Sie mit Ihrem Kunden geschlossen haben, stellen für die Absicherung Ihrer Bauhandwerkerforderungen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Oft wird dieses Instrumentarium nicht richtig angewandt, so dass es wirkungslos bleibt. Die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit kann den entscheidenden Unterschied machen zwischen erfolgreichem Inkassomanagement und Forderungsausfall.

Ihr Anwalt für Baurecht in Dortmund

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht