Erbrecht

Das Erbrecht behandelt alle Fragen aus und im Zusammenhang mit dem Vermögensübergang einschließlich aller Rechte und Pflichten beim Ableben eines Menschen. Es können aber auch im Vorgriff auf einen derartigen Rechtsübergang entsprechende Vereinbarungen während der Lebzeit eines Menschen geschlossen werden. Heutzutage geht es in diesem Bereich auch um die Fragen von Vollmachten und Patientenverfügungen und alle Vermögensfragen nach dem Tod eines Menschen.

Dabei kommt es insbesondere auf folgende Begriffe an, wobei Vieles nur durch notarielle Urkunde geregelt werden kann und daher eine enge Zusammenarbeit mit einem Notar erforderlich ist:

  • Auskunfts- und Herausgabeansprüche
  • Ehegattenerbrecht
  • Erbe
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Erbschein (und –verfahren)
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht mit und ohne Gegenleistung
  • Erbvertrag
  • Herausgabeansprüche
  • Miterben, Miterbenauseinandersetzung
  • Patientenverfügungen
  • Pflichtteilsberechtigte (einschließlich Pflichtteilsergänzungsanspruch)
  • postmortale Vollmacht
  • Testament mit Sonderformen (Berliner Testament, Geschiedenentestament)
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis(nehmer/in)
  • Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbe
  • vorweggenommene Erbfolge unter Lebenden