Medizin- und Arzthaftpflichtrecht
Dieses Rechtsgebiet befasst sich vornehmlich mit der Situation zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenhaus, ggf. aber auch zwischen Ärzten einer Praxisgemeinschaft. Heutzutage wird der Patient/die Patientin vielfach die Vorgehensweise und Organisation des Arztes überdenken und fragen, ob er/sie richtig behandelt wurde. Insoweit muss geklärt werden, ob finanzielle Ansprüche und/oder wie Rente oder Schmerzensgeld zu leisten sind. Folgende Begriffe sind hierbei von Wichtigkeit:
- Ärztliche Aufklärungspflicht und ihre Verletzung
- Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht des Patienten
- Ärztliche Schweigepflicht, etwa auch bei Auskünften
- Beweislast im Arzthaftungsprozess für den Patienten
- Deliktische Haftung des Arztes
- Fehlerhafte Behandlung / Organisation
- Rechtbeziehungen zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient und der jeweilige Vertrag