Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt die Teilnehmer der Marktwirtschaft, also Anbieter, gewerbliche Abnehmer, Verbraucher und die Allgemeinheit  vor unlauterem Wettbewerb. Es hat den Zweck, den Wettbewerb vor Verfälschungen zu schützen und damit sicherzustellen, dass eine auf Wettbewerb gegründete Marktwirtschaft auch funktionieren kann und sich Marktteilnehmer nicht auf unlautere Weise Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Dieses Rechtsgebiet gehört seit jeher zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Dabei kann es z.B. darum gehen, Ihren Internetauftritt und Ihre anstehende Werbeaktion mit den nicht selten sehr strengen Wettbewerbsregeln in Einklang zu bringen, oder auch darum, Abmahnungen von Verbänden oder Mitbewerbern erfolgreich abzuwehren. Gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet nach unserem Verständnis aber auch, sich aktiv und effektiv gegen unzulässiges Marktverhalten Anderer zur Wehr zu setzen, notfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung bei Gericht.

  • Erteilung und Abwehr von Abmahnungen
  • geschäftliche Anschwärzung und Verleumdung
  • Soforthilfe durch einstweilige Verfügung
  • unlautere Werbung in Medien aller Art
  • Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Gewinnabschöpfungsansprüche
  • unzulässige Gewinnspiele
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • Vertragsstrafe
  • wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken (sog. Black List)

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Dortmund

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht