Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilzeitarbeit
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilzeitarbeit I. Der Sachverhalt Der Kläger war als Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten tätig. Die Beklagte differenzierte bei den Vergütungen zwischen „hauptamtlichen“ und „nebenamtlichen“ Rettungsassistenten, die jeweils im Bedarfsfalle eingesetzt wurden aber durchaus identische Tätigkeiten erbrachten, wobei allerdings die Teilzeitkräfte auch den Einsatz jeweils ablehnen konnten. Die „hauptamtlichen“ Kräfte erhielten eine Stundenvergütung von 17,00 € brutto; die „nebenamtlichen“ Rettungsassistenten wurden lediglich mit 12,00 € brutto vergütet. Dabei war es so, dass die „nebenamtlichen“ Rettungsassistenten Wunschtermine für den Einsatz äußern konnten und die Beklagte dann