Fortbildung – Ja, aber!
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Fortbildung – Ja, aber! Seit vielen Jahren beschäftigen Fortbildungs-Vereinbarungen das Bundesarbeitsgericht mit der Frage, ob die entsprechenden Rückzahlungsvereinbarungen auch wirksam sind und der Arbeitnehmer dann tatsächlich bei einem Ende des Arbeitsverhältnisses Zahlungen zu leisten hat. In diesem Jahr hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere Entscheidung verkündet, die die sehr weit gehenden Anforderungen an den Arbeitgeber noch einmal erhöht, wenn er das investierte Geld zurück haben will. I. Der Fall Die beklagte Arbeitnehmerin, die dann später einen Geldbetrag zurückzahlen sollte, war bei einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei vom 01.04.2014 bis 30.06.2020 als Buchhalterin beschäftigt. Die Parteien schlossen am