VITA

Fritz-Martin Przytulla LL.M.

Rechtsanwalt / Notar / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit dem Umzug meiner Familie – damals war ich zwei Jahre alt – im Jahre 1956 nach Dortmund ist diese Stadt, mit ihrem Umfeld, mein Lebensmittelpunkt gewesen; wenn es auch eine Reihe von Orten gab, in denen ich gelebt habe. Nach dem Abitur war es für mich keine Frage, Jura (und am Anfang auch Wirtschaftswissenschaften) zu studieren. Bei allen Berichten über diese Studiengänge und die damit möglichen Tätigkeiten reizten mich die vielfältige Verwendbarkeit und die Situation des Rechtsanwaltes, der mit vielen unterschiedlichen Sachverhalten und Menschen in Kontakt tritt. Mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes absolvierte ich anschließend ein Einführungsprogramm in das amerikanische Recht an der Georgetown University, Washington D.C. und setzte dann – wiederum mit einem Stipendium – meine Studien zum amerikanischen Recht an der Universität von Kalifornien in Berkeley fort. Im Frühjahr 1980 graduierte ich dann dort zum Master of Laws (LL.M.). Bei Rückkehr nach Deutschland im Spätsommer 1980 trat ich dann den juristischen Referendardienst an, den ich allerdings schon per Jahresbeginn 1981 unterbrach und für gute sechs Monate Stagiaire bei der Europäischen Kommission in Brüssel wurde, die mir die einmalige Gelegenheit bot, in ihrer diplomatischen Vertretung bei den Vereinten Nationen zu arbeiten. Diese diplomatische Vertretung koordinierte die gesamten Tätigkeiten der EU-Mitgliedsstaaten bei den Vereinten Nationen (von den Sitzungen in der Vollversammlung bis hin zu einzelnen Arbeitsausschüssen). Schließlich konnte ich im Jahre 1982 mein zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat abschließen. Dann wurde ich Anwalt in der Kanzlei Dr. Klinkhardt und Kollegen, in der ich schon als Referendar mitgearbeitet hatte. Zu jener Zeit war die Spezialisierung durch Fachanwaltsausbildungen noch nicht vorhanden. Jeder jüngere Jurist musste sich ein gutes juristisches Allgemeinwissen erarbeiten.

LEBENSLAUF

Fritz-Martin Przytulla LL.M.

1954 geboren in Kiel
1973 – 1977 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bochum
1973 – 1974 Einführung in das englische Recht in London 1974, Studienaufenthalt
1978 1. juristisches Staatsexamen (Frühjahr)
1978 Georgetown University, Washington D.C., USA (Sommer)
1978 – 1979 Studium an der University of California, Berkeley, USA
1979 Abschluss als Master of Laws (LL.M.) / Gerichtsreferendariat in Dortmund
1980 Stagiaire bei der Europäischen Kommission Brüssel; mit entsprechender Tätigkeit bei der diplomatischen UN Vertretung der EU in New York
1982 2. juristisches Staatsexamen
1982 Zulassung zur Anwaltschaft; Anwalt / Sozius in der Dortmunder Kanzlei Klinkhardt pp.
1991 Ernennung zum Notar
1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht
1999 Gründung der eigenen Kanzlei in Dortmund

RECHT

TÄTIGKEITSGEBIETE

Nach einigen Berufsjahren und der Ernennung zum Notar fokussierte sich meine Tätigkeit im Anwaltsbereich auf das Arbeitsrecht. Dieser Spezialisierung gehe ich bis heute als Fachanwalt mit viel Freude nach. Auch heute ist für mich gerade die Vielfalt anwaltlicher Tätigkeit nach wie vor mit einem lebhaften Engagement für unsere Mandanten interessant, und soll dies noch lange bleiben.
ARBEITSRECHT

Unter Arbeitsrecht versteht man alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln oder auf sie einwirken; seien dies Normen zum Vertragsverhältnis beider Seiten oder Bestimmungen zur betrieblichen oder tarifvertraglichen Situation der Beteiligten.

VERTRAGSRECHT

Beim Vertragsrecht geht es für den Rechtsanwalt darum, professionelle, interessengerechte und an der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte ausgerichtete Verträge zu erstellen bzw. vorhandene Vertragswerke aus den verschiedenen Rechtsgebieten zu prüfen und zu überarbeiten.

ERBRECHT

Das Erbrecht behandelt alle Fragen aus und im Zusammenhang mit dem Vermögensübergang einschließlich aller Rechte und Pflichten beim Ableben eines Menschen.

NOTAR

Der Notar ist vom Gesetzgeber in die Betreuung einer Reihe von rechtlichen Vorgängen eingeschaltet, die er objektiv und nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu regeln hat.

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sowohl durch den Anwalt, als auch in bestimmten Fragen durch den Notar zu behandeln ist.

VEREINE

MITGLIEDSCHAFTEN

Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V. / Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. / Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. / Westfälischer Industrieklub Dortmund e.V. / Reinoldigilde zu Dortmund e.V. / Gesellschaft für Westfälische Wirtschaftsgeschichte e.V.

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Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.

Der AnwaltVerein für die Amtsgerichtsbezirke Dortmund, Lünen und Unna
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Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V.

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. mit seinen rund 3.800 Mitgliedern hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern.
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Reinoldigilde zu Dortmund e.V.

Die Reinoldigilde, auch „große Gilde“ genannt, war die älteste, bedeutendste, angesehenste und einflussreichste Genossenschaft unter den Dortmunder Bürgern.
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