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PRZYTULLA & KOLLEGE
Ihren Rechtsanwälten, Fachanwälten und Ihrem Notar in Dortmund!
Ihr Recht ist unser Anspruch!
Unsere Webseite gibt Ihnen eine übersichtliche und vertiefte Information zu unserem Leistungsangebot, dass wir Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Verfügung stellen, um Sie rechtlich in jeder Hinsicht gut zu beraten und zu betreuen. Dabei lernen Sie dann auch die hier tätigen Menschen kennen und erfahren Hilfreiches zu den einzelnen Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen zur Seite stehen.
Zugleich können Sie über die Webseite auch mit uns rasch in Kontakt treten, um kurzfristig von unseren Angeboten Gebrauch zu machen.
Mit herzlichen Grüßen
F.-M. Przytulla LL.M.
Notar/Rechtsanwalt/Fachanwalt

Mit Fachkompetenz und Engagement zum Erfolg für Sie!
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung und der jeweiligen Gesetzeslage bestens vertraut, was der Mandant schnell zu schätzen lernt.
Die Qualität durch Fortbildung gewährleistet eine permanente und konsequente Fort- und Weiterbildung.

Arbeitskonzept:
Sie legen uns im persönlichen Gespräch oder per sonstiger Kommunikation, z. B. Email, Ihre Problematik dar und wir legen die besten Handlungsalternativen in rechtlicher Hinsicht dar.
Eine vertiefte Antwort kann dann auch noch ergänzend für Sie mit unserer mehrere tausend Bände juristische Werke umfassende Bibliothek und sowie den Zugriff auf die Datenbankbestände mit neuesten Urteilen optimal für Sie ausgelotet und auch Ihnen nachvollziehbar geschildert werden.
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RECHTSNEWS
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Eine außerordentliche Kündigung ist bei der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater Raubkopien gerechtfertigt´
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16.07.2015 (2 AZR 85/15) klargestellt, dass die Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater
Anspruch des Mieters auf Schadensersatz im Falle der Vortäuschung einer (Eigen)-Bedarfskündigung
Der BGH hat mit Urteil vom 10.06.2015 (VIII ZR 99/14) grundsätzliche Ausführungen zu der Frage des Bestehens eines Schadensersatzanspruches wegen
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei krankheitsbedingter Beurlaubung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.06.2015 (5 C 15/14) Grundsätze zu dem Bezug von Ausbildungsförderung aufgestellt, die für jeden
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