VITA

Marcel Teckentrup

Rechtsanwalt (im Anstellungsverhältnis)

Geboren und aufgewachsen bin ich in Gelsenkirchen, wo ich meine Schulzeit bis zum Abschluss des Abiturs verbrachte. Vor meinem Studium der Rechtswissenschaften sammelte ich zunächst Erfahrungen in der Arbeitswelt, um meinen Blick für die Lebenswirklichkeit zu weiten und um nicht nur einen rein akademischen Horizont zu besitzen. In dieser Zeit zog es mich in unterschiedliche Regionen Deutschlands und Spaniens, wo ich in vielen sehr spannenden Tätigkeiten des Arbeitslebens beschäftigt war und mir bereits mit jungen Jahren eine breit aufgestellte Berufserfahrung aneignen konnte. So arbeitete ich unter anderem als Bartender, als Busreiseleiter, in einem Einzelhandelswarenhaus, als Fabrikarbeiter, als Rettungsschwimmer sowie als Sprachlehrer.

Für mein Studium und Referendariat zog es mich in meine Heimat, das Ruhrgebiet, zurück, wo ich in Bochum mein erstes und zweitens juristisches Staatsexamen abgelegt habe. Zudem habe ich auch ein Jahr lang spanisches Recht an der Universidad de Murcia in Spanien studiert. Bereits seit dem ersten Semester meines Studiums arbeitete ich als studentischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Oberhausen. Während meines Referendariats war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei für Arbeitsrecht sowie in einer Kanzlei für Baurecht tätig.

Seit der Zulassung als Rechtsanwalt habe ich zunächst als Unternehmensjurist in einem weltweit agierenden Unternehmen für Mobilfunkinfrastruktur mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Baurecht gearbeitet. Außerdem bin ich seitdem nebenberuflich als Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster tätig. Eine juristische Lehrtätigkeit erfordert von einem Dozenten einerseits, sich stets auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechungund Schrifttum zu halten und andererseits, den Studenten dieses Wissen verständlich zu vermitteln. Ähnlich herausfordernd ist auch die Tätigkeit als Rechtsanwalt. Denn auch dieser sollte immer auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur sowie zudem in der Lage sein, seinen Mandanten komplexe juristische Probleme verständlich zu erklären, damit diese die für sie sinnvollste Entscheidung treffen können.

Seit dem Sommer 2023 arbeite ich als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Przytulla & Kollegen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist hier insbesondere das Arbeitsrecht. Hierin lag bereits der Schwer­­punkt meiner juristischen Ausbildung und auch meiner währenddessen durchgeführten juristischen Tätigkeiten in verschiedenen Anwaltskanzleien. An diesem Rechtsgebiet reizt mich besonders die Herausforderung, diesen für das Leben meiner Mandanten sehr bedeutenden Bereich aktiv zu ihrem Wohle mitzugestalten. Dabei bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass meine Tätigkeit für meine Mandanten erheblichen Einfluss darauf hat; z.B. ob ein Arbeitnehmer seine Arbeit und Existenzgrundlage behält oder ob ein Arbeitgeber eine gesunde Personalstruktur und damit seine Leistungsfähigkeit erhalten kann. Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen und dem Erkennen der Zielsetzungen der widerstreitenden Parteien hilft mir insbesondere meine vielfältige Berufserfahrung.

RECHT

TÄTIGKEITSGEBIETE

Hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite und werde Sie in Fragen rund um das Arbeitsrecht engagiert und kompetent
beraten.

Gerne werde ich Sie in der für die Kanzlei Przytulla & Kollegen üblichen Weise kompetent und engagiert zu allen Fragen des Arbeitsrechts wie auch des Zivilrechts – hier insbesondere des Baurechts und des Mietrechts – beraten. Hierbei können Sie gewiss sein, dass ich mich stets auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Lehre halte, um die für Sie beste Lösung erzielen zu können.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt im Bereich des Individualarbeitsrechts die rechtlichen Konflikte zwischen den einzelnen Arbeitsvertragsparteien oder solchen, die es werden wollen (z.B. Bewerbern um einen Arbeitsplatz) sowie im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts die rechtlichen Konflikte zwischen organisierten Gruppen von Akteuren innerhalb des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts.

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein nicht unbedeutender Teil des Zivilrechts, das jedoch nicht nur Wohnraummietverhältnisse regelt, sondern auch viele anderen Sachverhalte, in denen eine Person von einer anderen Person eine Sache gegen Zahlung überlassen bekommt. Sei dies nun ein Fahrzeug, ein Elektrogerät oder eine andere Sache. Bei Wohnraummietverhältnissen sind besonders die Schutzrechte für Mieter zu beachten.

Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht lässt sich unterteilen in privates Baurecht als Teil des Zivilrechts sowie öffentliches Baurecht als Disziplin des besonderen Verwaltungsrechts, d.h. des öffentlichen Rechts. Hierbei regelt das private Baurecht die rechtlichen Streitigkeiten der Bauvertragsparteien wie z.B. die Folgen von streitigen Baumängeln. Dagegen behandelt das öffentliche Baurecht die Beziehung zwischen dem Bauherren und den zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls beteiligten Dritten wie Nachbarn– z.B. hinsichtlich der Frage, ob eine Baugenehmigung erteilt werden darf oder sogar muss oder nicht. Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure, was insbesondere den Streit betrifft, ob und in welcher Höhe dieser Anspruch auf Honorar haben.

In derartigen Fällen kann ein fachkundiger Rechtsanwalt Sie dabei unterstützen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei ist es wichtig, den Anwalt rechtzeitig hinzuziehen, damit keine Fristen versäumt werden und frühzeitig die bestmöglichen Maßnahmen für Ihre Ziele in die Wege geleitete werden können.