Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten wie dem Bauherrn, dem Bauunternehmen oder Handwerker und dem Architekten.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten wie dem Bauherrn, dem Bauunternehmen oder Handwerker und dem Architekten.