Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 23.07.2015, Az. 6 AZR 457/14, eine Kündigung im Kleinbetrieb für unwirksam erklärt, da die gekündigte Arbeitnehmerin Indizien vorgetragen hat, die eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG vermuten lassen und es dem Arbeitgeber nicht gelungen ist, diese Vermutung zu widerlegen. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung 63-jährige Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt und zuletzt überwiegend im Labor eingesetzt. Neben ihr waren noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen in dieser Praxis tätig, diesen wurde nicht gekündigt. Die Beklagten kündigten der Klägerin wegen Veränderungen