Das Oberlandesgericht Hamm hat neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 23.07.2015) veröffentlicht.

 

Hintergrund der Veröffentlichung der „neuen“ Leitlinien ist die Erhöhung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015. So sind die Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle zum Mindestunterhalt im Schnitt um zwölf bis vierzehn Euro erhöht worden.

 

Mit Ausnahme der Änderung der Werte der Düsseldorfer Tabelle sind die Leitlinien zum Unterhaltsrecht des OLG Hamm inhaltlich unverändert geblieben und entsprechen den bisherigen Leitlinien Stand 01.01.2015.

 

Unterhaltsberechtigten- und Verpflichteten wird empfohlen, sich die neuen Leitlinien des OLG Hamm auf der Homepage des OLG Hamm (www.olg-hamm.nrw.de) herunterzuladen und sich über die erhöhten Beträge zu informieren, damit eine Leistung des richtigen Unterhaltsbetrages gewährleistet ist.

Source: Archiv Przytulla