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PRZYTULLA & KOLLEGE
Ihren Rechtsanwälten, Fachanwälten und Ihrem Notar in Dortmund!
Ihr Recht ist unser Anspruch!
Unsere Webseite gibt Ihnen eine übersichtliche und vertiefte Information zu unserem Leistungsangebot, dass wir Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Verfügung stellen, um Sie rechtlich in jeder Hinsicht gut zu beraten und zu betreuen. Dabei lernen Sie dann auch die hier tätigen Menschen kennen und erfahren Hilfreiches zu den einzelnen Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen zur Seite stehen.
Zugleich können Sie über die Webseite auch mit uns rasch in Kontakt treten, um kurzfristig von unseren Angeboten Gebrauch zu machen.
Mit herzlichen Grüßen
F.-M. Przytulla LL.M.
Notar/Rechtsanwalt/Fachanwalt

Mit Fachkompetenz und Engagement zum Erfolg für Sie!
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung und der jeweiligen Gesetzeslage bestens vertraut, was der Mandant schnell zu schätzen lernt.
Die Qualität durch Fortbildung gewährleistet eine permanente und konsequente Fort- und Weiterbildung.
Arbeitskonzept:
Sie legen uns im persönlichen Gespräch oder per sonstiger Kommunikation, z. B. Email, Ihre Problematik dar und wir legen die besten Handlungsalternativen in rechtlicher Hinsicht dar.
Eine vertiefte Antwort kann dann auch noch ergänzend für Sie mit unserer mehrere tausend Bände juristische Werke umfassende Bibliothek und sowie den Zugriff auf die Datenbankbestände mit neuesten Urteilen optimal für Sie ausgelotet und auch Ihnen nachvollziehbar geschildert werden.
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RECHTSNEWS
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Grundsätzlich löst Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit einen Entgeltfortzahlungsanspruch aus. Voraussetzung ist u.a., dass die Erkrankung unverschuldet ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte
Aus Lohngerechtigkeitsgesetz wird Entgelttransparenzgesetz.
Die ursprüngliche Forderung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nach „Lohngerechtigkeit“ durch Gesetz ist bislang nicht realisierbar. Ob der vom Bundeskabinett am
Änderungen im Schwerbehindertenrecht ab 2017
I. Seit Beginn dieses Jahres gelten Neuerungen im Schwerbehindertenrecht, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einer ersten Stufe eingeführt worden
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