I. Seit Beginn dieses Jahres gelten Neuerungen im Schwerbehindertenrecht, die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einer ersten Stufe eingeführt worden sind. Nach Art. 2 BTHG gibt es vorab ein Übergangsrecht zum Jahre 2017. Wesentliche Änderungen betreffen u.a. das Recht der Schwerbehindertenvertretungen.

Nach § 96 Abs. 4 S. 2 SGB IX wird der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson von 200 schwerbehinderte Menschen im Betrieb auf 100 gesenkt. Ab 01.01.2018 wird dieser Schwellenwert in § 179 Abs. 4 S. 2 BTHG geregelt sein.   
Nach § 95 Abs. 1 S. 4 SGB IX (§ 178 Abs. 1 S. 4 BTHG ab 2018) sind die Schwellenwerte für die Heranziehung der Stellvertreter nach oben gestaffelt, so dass dann die Vertrauenspersonen  in größeren Betrieben mehr Stellvertreter heranziehen können als die bislang möglichen zwei.
Nach §  96 Abs. 4 SGB IX entfällt die Einschränkung, wonach ein Stellvertreter nur bei ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung der Vertrauensperson auf längere Zeit oder absehbarem Nachrücken in das Amt einen Anspruch auf Fortbildung hat.
Nach § 96 Abs. 8 S.3 SGB IX (§ 179 Abs. 8 BTHG ab 2018) übernimmt der Arbeitgeber auch die Kosten einer Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in erforderlichem Umfang.
Nach § 95 Abs. 2 S.3 (neu) SGB IX ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, unwirksam. Früher konnte die Entscheidung ausgesetzt und die Beteiligung innerhalb von sieben Tagen nachgeholt werden;  sodann war endgültig zu entscheiden.
Nach § 94 Abs. 8 SGB IX (§ 177 Abs. 8 BTHG ab 2018) gilt ein Übergangsmandat bei Betriebsübergang für die Schwerbehindertenvertretung in der gewerblichen Wirtschaft, wie es für den Betriebsrat in § 21 a BetrVG geregelt ist.

II. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB IX ) tritt am 1.1.2018 außer Kraft. An seine Stelle treten dann Art. 1 Teil 1 und 3  des BTHG als neu gefasstes SGB IX. Art. 1 Teil 2 des BTHG    (Eingliederungshilferecht) tritt im wesentlichen erst am 1.1.2020 in Kraft.  

Source: Archiv Przytulla