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PRZYTULLA & KOLLEGE
Ihren Rechtsanwälten, Fachanwälten und Ihrem Notar in Dortmund!
Ihr Recht ist unser Anspruch!
Unsere Webseite gibt Ihnen eine übersichtliche und vertiefte Information zu unserem Leistungsangebot, dass wir Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Verfügung stellen, um Sie rechtlich in jeder Hinsicht gut zu beraten und zu betreuen. Dabei lernen Sie dann auch die hier tätigen Menschen kennen und erfahren Hilfreiches zu den einzelnen Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen zur Seite stehen.
Zugleich können Sie über die Webseite auch mit uns rasch in Kontakt treten, um kurzfristig von unseren Angeboten Gebrauch zu machen.
Mit herzlichen Grüßen
F.-M. Przytulla LL.M.
Notar/Rechtsanwalt/Fachanwalt

Mit Fachkompetenz und Engagement zum Erfolg für Sie!
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung und der jeweiligen Gesetzeslage bestens vertraut, was der Mandant schnell zu schätzen lernt.
Die Qualität durch Fortbildung gewährleistet eine permanente und konsequente Fort- und Weiterbildung.

Arbeitskonzept:
Sie legen uns im persönlichen Gespräch oder per sonstiger Kommunikation, z. B. Email, Ihre Problematik dar und wir legen die besten Handlungsalternativen in rechtlicher Hinsicht dar.
Eine vertiefte Antwort kann dann auch noch ergänzend für Sie mit unserer mehrere tausend Bände juristische Werke umfassende Bibliothek und sowie den Zugriff auf die Datenbankbestände mit neuesten Urteilen optimal für Sie ausgelotet und auch Ihnen nachvollziehbar geschildert werden.
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Hinweis von Rechtsanwältin Strecke auf die seit dem 01.01.2015 geltende, aktuelle Fassung der „Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht“.
Seit dem 01.01.2015 liegen die „Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht“ in aktueller Fassung und mit einigen Änderungen, insbesondere betreffend
Zusammenfassung der in Verkehrs- und Bußgeldsachen relevanten Entscheidung des OLG Hamm vom 07.10.2014 (AZ: III- 1 RBs 162/14) durch Rechtsanwältin Strecke
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 07.10.2014 durch den Senat für Bußgeldsachen eine nicht nur im Bußgeldrecht, sondern auch
Frau Rechtsanwältin Strecke bespricht für Sie aktuell im Familienrecht den neuen Beschluss des BGH vom 24.09.2014 (XII ZB 11/13), zu der Frage der Zurechnung von fiktivem Einkommen zu einem tatsächlich erwirtschafteten Einkommen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.09.2014 erneut seine ständige Rechtsprechung, dass gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtige Eltern verpflichtet sind, alle
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