Notar

Der Notar ist vom Gesetzgeber in die Betreuung einer Reihe von rechtlichen Vorgängen eingeschaltet, die er objektiv und nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu regeln hat. Es geht dabei vornehmlich z. B. um

  • Kaufverträge für Häuser oder Wohnungseigentum und auch im Wege des Erbbaurechtes, Gestaltung von Wohnungseigentumsverträgen- und Satzungen
  • Bauträgerverträge
  • Regelung von Kindschaftssachen, z. B. eine Adoption
  • Ehe- und Familienrecht mit Eheverträgen (auch Regelungen zum Güterstand einschließlich internationaler Ehen), Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, auch Partnerschaftsverträge
  • Gründung und gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei der GmbH und der AG, aber auch bei der KG und der oHG
  • Eintragung von Grundschulden und Dienstbarkeiten, Hypotheken u.a. bei Immobilien
  • Erbrecht mit Testamenten, Erbverträgen und Nachlassregelungen einschließlich Beantragung eines Erbscheines

Ihre Ansprechpartner:

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Notar
Tätigkeitsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht
  • Notariat
  • Handels- und Gesellschaftsrecht