Herzlich Willkommen auf unserer Webseite

RECHTSANWALT
Fritz-Martin PRZYTULLA LL.M.
Ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt in Dortmund!
Ihr Recht ist unser Anspruch!
Unsere Webseite gibt Ihnen eine übersichtliche und vertiefte Information zu unserem Leistungsangebot, das wir Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Verfügung stellen, um Sie rechtlich in jeder Hinsicht gut zu beraten und zu betreuen. Dabei lernen Sie dann auch die hier tätigen Menschen kennen und erfahren Hilfreiches zu den einzelnen Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen zur Seite stehen.
Zugleich können Sie über die Webseite auch mit uns rasch in Kontakt treten, um kurzfristig von unseren Angeboten Gebrauch zu machen.
Mit herzlichen Grüßen
F.-M. Przytulla LL.M.
Rechtsanwalt/Fachanwalt

Mit Fachkompetenz und Engagement zum Erfolg für Sie!
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir mit der aktuellen Rechtsprechung und der jeweiligen Gesetzeslage bestens vertraut, was der Mandant schnell zu schätzen lernt.
Arbeitskonzept:
Sie legen uns im persönlichen Gespräch oder per sonstiger Kommunikation, z. B. Email, Ihre Problematik dar, und wir legen die besten Handlungsalternativen in rechtlicher Hinsicht dar.
Eine vertiefte Antwort kann dann mit unserer mehrere tausend Bände juristische Werke umfassende Bibliothek sowie durch den Zugriff auf die Datenbankbestände mit neuesten Urteilen optimal für Sie ausgelotet und auch Ihnen nachvollziehbar geschildert werden.
Unsere Rechtsgebiete
RECHTSNEWS
Ihr Rechtsanwalt und Ihr Fachanwalt aus Dortmund
Mit uns bleiben Sie bestens informiert!
Parkplatzunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Pkw – LG Dortmund bestätigt Haftungsteilung
Das Landgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 23.07.2015 (Aktenzeichen: 1 S 212/15) in Verbindung mit Beschluss vom 10.08.2015 die Rechtsprechung
Unfall beim Betriebsausflug: Dienstunfall – ja oder nein?
Beamte, die aufgrund eines Dienstunfalls dauerhaft dienstunfähig werden und deshalb in den Ruhestand versetzt werden, erhalten u.U. ein sog. Unfallruhegehalt,
Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.08.2015 (B14 AS 15 R) bestätigt, dass der Leistungserbringer nach dem SGB II berechtigt
Bewerten Sie uns auf Google
Lesen Sie in Google was unsere Mandanten sagen!
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dortmund | Przytulla
Wie Sie rasch mit uns in Kontakt treten können, und wie kurzfristig und umfassend wir Fragen, Probleme und Anliegen behandeln können, finden Sie auf dieser Website. Ihr Rechtsanwalt Dortmund | Fritz-Martin Przytulla LL.M. .



