Nun gibt es sie! Die unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft.
Am 01. November 2013 ist das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz bekommen Passagiere das Recht auf eine effektive Schlichtung von Fluggastansprüchen im Luftverkehr. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche können dann vor einer Schlichtungsstelle geschlichtet werden. Eine erfolgreiche Schlichtung ist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist die Akzeptanz der Luftfahrtunternehmen und die freiwillige Teilnahme an der Schlichtung. Die Luftfahrtunternehmen können gesetzlich nicht zur Anerkennung der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Wenn diese