Anspruch auf ungekürzten Vollurlaub bei Folgeverträgen mit demselben Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.10.2015, Az. 9 AZR 224/14, entschieden, dass ausnahmsweise bereits vor dem Ablauf von 6 Monaten im Hinblick auf den Folgevertrag ein Anspruch auf den ungekürzten Vollurlaub entsteht, sofern das Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber nur kurzfristig unterbrochen war und das zweite Arbeitsverhältnis (Folgevertrag) in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.01.2009 beschäftigt. Ihm standen arbeitsvertraglich 26 Urlaubstage jährlich zu. Das Arbeitsverhältnis wurde seitens des Klägers zum 30.06.2012 gekündigt. Am 21.06.2012 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag mit Wirkung ab dem 02.07.2012