Am 01. November 2013 ist das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz bekommen Passagiere das Recht auf eine effektive Schlichtung von Fluggastansprüchen im Luftverkehr. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche können dann vor einer Schlichtungsstelle geschlichtet werden. Eine erfolgreiche Schlichtung ist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist die Akzeptanz der Luftfahrtunternehmen und die freiwillige Teilnahme an der Schlichtung. Die Luftfahrtunternehmen können gesetzlich nicht zur Anerkennung der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Wenn diese die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere die Unparteilichkeit der Stelle und Fairness des Verfahrens gewährleisten, können sie von der Bundesregierung gem. § 57 Luftverkehrsgesetz anerkannt werden. Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz unterliegen, vgl. § 57 a Luftfahrtgesetz. Das Schlichtungsverfahren ist für den Fluggast zunächst erst einmal kostenlos.

Source: Archiv Przytulla