Mietpreisbremse und Bestellerprinzip – Frau Rechtsanwältin Strecke bespricht für Sie die Änderungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes
1. Der Deutsche Bundestag hat in seiner achtzehnten Wahlperiode unter der Drucksache 18/3121 den Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstieges auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) veröffentlicht. Sinn und Zweck des Gesetzesentwurfes ist die Änderung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches im Mietrecht, sowie die Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen des Gesetzgebers zugrunde: Seit Jahren ist der Wohnungsmarkt in bestimmten Regionen völlig überlastet. In attraktiven Großstädten, wie z.B. Hamburg, reichen die vorhandenen Mietwohnungen für die Vielzahl von Wohnungssuchenden nicht aus. Dies versetzt die Vermieter in die