In der Presse ist in den vergangenen Wochen von einer Änderung des "Ladenschlussgesetzes" Nordrhein-Westfalen berichtet worden. Die Änderungen sind zum 1. 6. 2013 in Kraft getreten. Wir zeigen nachfolgend den wesentlichen Gesetzesinhalt, aus dem Sie ersehen können, wann die Geschäfte geöffnet sein dürfen. Die Regelung bedeutet natürlich nicht, dass das "Geschäft Ihrer Wahl" diese Öffnungszeiten auch entsprechend ausfüllen muss. Ein Anspruch auf demgemäße Öffnungszeiten besteht nicht. Der Gesetzgeber gibt insweit lediglich einen Rahmen vor, den der Gewerbetreibende nach Belieben ausnutzen darf.

 

Interessant sind insbesondere die nachfolgend kurz behandelten Paragraphen:

 

Das Gesetz findet grundsätzlich auf alle Verkaufsgeschäfte Anwendung.

 

Der § 4 gibt jetzt an Werktagen von Montags bis Freitags (aber nicht am Samstag, der auch Werktag ist) die Ladenöffnungszeiten völlig frei. Bisher durften die Geschäfte werktags nur bis 24 Uhr geöffnet sein.

 

Für Samstage wird nunmehr eine Grenze um 22 Uhr gezogen, damit sich die Beschäftigten besser auf die Sonntagsruhe vorbereiten können. Jeder Geschäftsinhaber kann sich aber vier Samstag im Jahr aussuchen, an denen er sein Geschäft bis 24 Uhr offen halten darf. Das dürfen aber nicht die Samstage vor sog. stillen Feiertagen sein, die auf einen Sonntag fallen (Ostersamstag, Pfingstsamstag etc.).

 

Grundsätzlich kann am 24. Dezember ein Geschäft bis 14:00 Uhr geöffnet bleiben. Die späten Weihnachtseinkäufe müssen also relativ „frühzeitig" erledigt sein.

 

Sonderregelungen gelten für besondere Verkaufsstellen wie Blumengeschäfte, Zeitungsshops, Bäcker und "Hofläden" landwirtschaftlicher Betriebe, die auch an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden geöffnet haben dürfen. Apotheken in Bereitschaft dürfen ebenfalls weiterhin an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. § 6 enthält weitere besondere Möglichkeiten, Ladengeschäfte zu öffnen, etwa an den Adventswochenenden.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.

Source: Archiv Przytulla