1. Ein Tafelpapier ist im Bankwesen ein Wertpapier, das sich der Bankkunde effektiv aushändigen lässt und selbst verwahrt oder in ein Bankschließfach einliefert. Geschäfte mit Tafelpapieren werden Tafelgeschäfte genannt.

2. Es gibt immer noch Kapitalanleger, die Wertpapiere in Form effektiver Stücke (Tafelpapiere) in ihrem privaten Tresor oder Bankschließfach aufbewahren. Diese Wertpapiere können künftig nicht mehr in Form einer Übergabe der effektiven Stücke übertragen werden. Ebenso wird die Zinseinlösung durch Vorlage der Coupons unmöglich.

3. Nach § 358 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch werden Inhaberanteilscheine, die sich mit Ablauf des 31.12.2016 nicht in Sammelverwahrung befinden, kraftlos. Grundsätzlich bedeutet das nicht, dass diese Wertpapiere damit wertlos werden. Sie können nur nicht mehr per bloßer Übergabe an einen anderen übertragen oder verkauft werden. Auch die Einlösung zukünftiger Zins-Coupons ist nicht mehr möglich.

4. Ob die Einlieferung in ein Bank- oder Sparkassendepot auch nach dem 31.12.2016 möglich ist, kann nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden. In Einzelfällen ist vor der Einlieferung auch die Frage nach der Herkunft des Geldes, mit dem die Anteile seinerzeit er-worben wurden, und die bisherige steuerliche Behandlung der daraus resultierenden Erträge zu klären. 

Source: Archiv Przytulla