Das Mindestlohngesetz lässt die Erhöhung des jeweils relevanten Betrages zu. Dies geschieht mit der Anpassung nach der Mindestlohnanpassungsverordnung. Hierzu muss nach dem Gesetz ein Vorschlag der entsprechenden Mindestlohnkommission erfolgen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen und die Bundesregierung hat nunmehr verordnet, dass der Mindestlohn auf 8,84 € je Zeitstunde steigt. Dies gilt ab dem 01.01.2017.

 

Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt 2016 I, S. 25-30 veröffentlicht.

Source: Archiv Przytulla