Reform der Grundsteuer ab 2025,

Handlungsbedarf schon 2022!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten ab 2025 in Nordrhein-Westfalen neue Grundsteuerwerte. Diese müssen auf den Stichtag 01.01.2022 ermittelt werden.

Deshalb müssen in diesem Jahr für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ermittelt werden. Es erfolgt eine an die Eigentümerinnen und Eigentümer gerichtete öffentliche Aufforderung, die aktuellen Merkmale des jeweiligen Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Diese Erklärung kann in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.

Nach Abgabe der Erklärung gibt es unverändert drei Bescheide:

  1. Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis der Angaben des Eigentümers den neuen Grundsteuerwert fest.
  2. Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhält der Eigentümer vom Finanzamt einen Grund-steuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.
  3. Grundsteuerbescheid: Die Kommune erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuer-bescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.

 

Alle Eigentümer von Wohngrundstücken werden ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.

Für Fragen steht das zuständige Finanzamt zur Verfügung. Die Finanzverwaltung wird eine Telefon-Hotline anbieten für kostenlose Auskünfte. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.

 

Dr. Heinz-Siegmund Thieler

– Rechtsanwalt  –

Dortmund