Erneute Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeit – Anreise zum Arbeitsort ist Arbeitszeit
Der EuGH hat mit Urteil vom 11.06.2015 (Az.: C-266/14) erneut eine Entscheidung zur Arbeitszeit getroffen, die zu einer erheblichen Ausweitung des Arbeitszeitbegriffes auch im deutschen Arbeitszeitrecht führt. Betroffen sind vor allem solche Unternehmen, die Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen und die Mitarbeiter von ihrem Wohnsitz aus unmittelbar - ohne „Zwischenstopp“ in der Firmenzentrale oder in einer Niederlassung - Kunden für Service-, Wartungs- oder andere Arbeiten anfahren. In diesen Fällen, so der EuGH, sei die direkte Anreise zum Kunden als Arbeitszeit zu werten. Wie schon bei seinen Entscheidungen zum Bereitschaftsdienst stellt der EuGH wiederum darauf ab, dass der Begriff „Arbeitszeit“ im Sinne von