Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 05.02.2015 (III R 9/13) klargestellt, dass es sich bei der Vermutung des § 24 b Abs. 1 Satz 2 EStG (Einkommenssteuergesetz), dass ein Kind, dass in der Wohnung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, auch zu dessen Haushalt gehört, um eine unwiderlegbare Vermutung handelt. Folglich hat der Bundesfinanzhof damit für alle Fälle, auch dann, wenn das Kind nur in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, dort aber nicht wohnt, einen Sachlage herbeigeführt, bei welchem dieser Steuerpflichtige gleichwohl den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Abzug bringen kann. Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist, dass nach den steuerrechtlichen