BGH erleichtert die Verlängerung des Betreuungsunterhalts

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.04.2012, Aktenzeichen XII ZR 65/10, entschieden, dass beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren zunächst der individuelle Umstand zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Kin-desbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte. An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforder-lichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen.  Zur Beurteilung einer überobligationsmäßigen Belastung im Rahmen der Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist auch der Aspekt einer gerechten Lastenverteilung zwischen unterhaltsberechtigtem und unterhaltspflichtigem Elternteil zu berücksichtigen. Source: Archiv Przytulla

Von |2018-10-10T10:51:21+02:0012. Oktober, 2012|Kategorien: Rechtsnews, Rechtsnews|0 Kommentare

Mildestes Mittel zur Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung

Der BGH hat am 26.10.2011, Aktenzeichen XII ZB 247/11, entschieden, dass zur Beseitigung einer Gefährdung des Kindeswohls nur das mildeste Mittel gewählt werden darf. Vor der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes z.B. wegen Umgangsvereitelung und massiver Beeinflussung des Kindes ist vorrangig eine Umgangspflegschaft einzurichten. Nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit könne von der Einrichtung einer Umgangspflegschaft abgesehen werden. Auch bei der Wahl des mildesten Mittels hat ein Eingriff in das Sorgerecht zu unterbleiben. Grundsätzlich sei die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auch mit einer Heimunterbringung des Kindes verbunden. Ein dauerhafter Verbleib des Kindes in einem Heim lasse sich rechtlich nur dann rechtfertigen, wenn beide Elternteile auf Dauer

Von |2018-10-10T10:51:21+02:0010. Juli, 2012|Kategorien: Rechtsnews, Rechtsnews|0 Kommentare

Anforderungen an die eigenen Erwerbsbemühungen beim Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Am 21.09.2011 hat der BGH mit seinem Urteil zum AZ: XII ZR 121/09 entschieden, dass die Anzahl der zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vom Anspruchsteller vorgetragenen Bewerbungen nur ein Indiz für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen sei, allerdings nicht deren alleiniges und einziges Merkmal. Die Darlegungs- und Beweislast läge beim Erwerbslosen. Ebenso komme es auf die individuellen Verhältnisse und die Erwerbsbiografie des Anspruchsstellers/Anspruchstellerin an und auf das Bestehen einer realistischen Erwerbschance. Die Erwerbsobliegenheit setze ein nachhaltiges Bemühen unter Einsatz aller zumutbaren möglichen Mittel voraus, eine angemessene Tätigkeit zu finden. Die bloße Meldung beim Arbeitsamt genüge nicht. Source: Archiv Przytulla

Von |2018-10-10T10:51:21+02:0010. Juli, 2012|Kategorien: Rechtsnews, Rechtsnews|0 Kommentare

Zur Kreditsicherung abgetretene Anrechte aus einer Lebensversicherung sind grundsätzlich im Versorgungsausgleich auszugleichen

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 06.04.2011, Aktenzeichen XII ZB 89/08, entschieden, dass in dem Versorgungsausgleich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht auszugleichen seien. Zur Begründung führt der BGH aus, dass mit der Sicherungsabtretung allein sich der Auszugleichende seiner Rechte aus der Versicherung nicht endgültig begeben habe. Die mit dem Darlehnsgeber getroffene Sicherungs- und Tilgungsabrede hindere den Darlehnsnehmer nicht, das Darlehn auf eine andere Weise zu tilgen, insbesondere durch Veräußerung der Immobilie, die dem Darlehnsgeber ohnehin als weitere Sicherheit diene. Nach Auffassung des BGH könne gerade das Scheitern der Ehe es erforderlich machen,

Von |2018-10-10T10:51:21+02:0010. Juli, 2012|Kategorien: Rechtsnews, Rechtsnews|0 Kommentare

Rentenlebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht

Der BGH hat am 05.10.2011, Aktenzeichen XII ZB 555/10, entschieden, dass private Lebensversicherungen nur dann in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Dies gelte auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist. Wenn allerdings das Kapitalwahlrecht ausgeübt worden ist, so komme lediglich ein güterrechtlicher Ausgleich in Betracht. Source: Archiv Przytulla

Von |2018-10-10T10:51:21+02:0010. Juli, 2012|Kategorien: Rechtsnews, Rechtsnews|0 Kommentare

Unterhaltsberechtigter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Chance auf einen sogenannten Minijob

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.01.2012, Aktenzeichen: XII ZR 178/09, entschieden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte, welcher einen Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit geltend macht, nicht nur die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern darüber hinaus auch dafür, dass er ebenfalls keine reale Chance auf eine geringfügige Beschäftigung und für eine Beschäftigung im Rahmen eines sogenannten Midi-Jobs hatte. Ihr Anwalt für Unterhaltsanspruch in Dortmund Fachanwalt für Arbeitsrecht

Von |2019-03-01T20:03:42+01:0010. Juli, 2012|Kategorien: Arbeitsrecht, Rechtsnews|0 Kommentare
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