Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.01.2012, Aktenzeichen: XII ZR 178/09, entschieden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte, welcher einen Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit geltend macht, nicht nur die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern darüber hinaus auch dafür, dass er ebenfalls keine reale Chance auf eine geringfügige Beschäftigung und für eine Beschäftigung im Rahmen eines sogenannten Midi-Jobs hatte.

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Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht