Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.04.2012, Aktenzeichen XII ZR 65/10, entschieden, dass beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren zunächst der individuelle Umstand zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Kin-desbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte. An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforder-lichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen.  Zur Beurteilung einer überobligationsmäßigen Belastung im Rahmen der Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist auch der Aspekt einer gerechten Lastenverteilung zwischen unterhaltsberechtigtem und unterhaltspflichtigem Elternteil zu berücksichtigen.

Source: Archiv Przytulla