1.) Das Ausmaß des „Dieselskandals“

Der Dieselskandal in der deutschen Automobilindustrie geht weiter.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass auch Daimler in seinem Premium Modell Mercedes-Benz GLK 220 CDI eine Abgasmanipulationssoftware verwendet haben soll. Die Masse der durch den Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wird somit immer größer.

Nahezu alle deutschen Premium-Automobilhersteller haben in ihren Fahrzeugen eine sog. Manipulationssoftware verbaut. Hierdurch erleiden betroffene Fahrzeuge nicht nur einen enormen Wertverlust, sondern werden ggfs. durch die Behörden auch stillgelegt. Eine durch die Hersteller angebotene Nachrüstung führt oftmals zu erheblichen Schäden am Motor. Das in den Medien oftmals erwähnte Softwareupdate führt laut einer Vielzahl von Verbrauchern zu einem erheblichen Kraftstoffmehrverbrauch des Fahrzeuges und zu einer Beschädigung des Abgasrückführungsventils durch regelmäßig eintretende Verstopfung.

Das Fahrzeug schaltet daraufhin in einen „Schutzmodus“ und drosselt die Leistung auf ein Minimum. Der Wechsel des sogenannten AGR-Ventils kostet schnell 1.000€. Der Kunde bleibt oftmals auf diesen Kosten „hängen“.

Eine wirklich zufriedenstellende Lösung ist bislang auf dem Markt nicht erhältlich. Betroffenen bleibt jedoch oft kein Ausweg, da das Aufspielen des Softwareupdates zur Einhaltung der Abgaswerte notwendig ist, um die Hauptuntersuchung des TÜV zu erhalten. Ohne diese wird die notwendige Feinstaubplakette nicht erteilt. Dann droht die Stilllegung des Fahrzeuges. Ohne Softwareupdate überschreiten die Fahrzeuge immerhin die gesetzlichen Grenzwerte bis hin zum Faktor 35.

2.) Die rechtliche Tragweite

Die Tragweite des Skandals wird auch in Anbetracht der erhobenen Anklage gegen den Ex-VW Chef Martin Winterkorn deutlich. Bislang trug insbesondere Volkswagen in Prozessen vor, zu keiner Zeit habe der Vorstand Kenntnis über die Abgasmanipulation gehabt. Soweit Gerichte diesem Vortrag folgten, wiesen sie die Klagen ab. Dies erscheint nach der jetzt erhobenen Strafanklage wohl kaum weiter haltbar. Die von Volkswagen geschaffene Legende des einzelnen Ingenieurs, der entschied in hunderttausende Fahrzeuge eine Manipulationssoftware einzubauen, ist spätestens jetzt nicht mehr glaubhaft. Es ist nun klar, dass der Betrug von höchster Stelle zumindest mitgetragen wurde.

3.) Die Rechtsprechung / Ihr Anspruch

Die Automobilhersteller wurden schon in einer Vielzahl von Fällen zur Schadensersatzzahlungen verurteilt. Die Ansprüche der Kunden beinhalten die Rückwicklung des einstigen Kaufvertrages. Dies bedeutet für den Käufer er erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

Diese bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern. Bei einer Laufleistung von 100.000 km bedeutet dies oftmals noch einen Anspruch auf 2/3 des Kaufpreises. Das Fahrzeug wird im Gegenzug an den Hersteller zurückgegeben. Solche Urteile wurden unter anderem schon gegen VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Alpha Romeo und auch Daimler verkündet.

4.) Unser Service

Die Kanzlei Przytulla und Kollegen steht geschädigten Fahrzeugkäufern vertrauensvoll, beratend und handelnd zur Seite. Hier steht der Mandant im Mittelpunkt.

Gerne informieren wir Sie zunächst telefonisch. Im Anschluss besprechen wir den Fortgang des Verfahrens persönlich in unserer Kanzlei. Wir gehen dann vertieft auf den Sachverhalt und die Rechtslage ein.

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Rechtschutzversicherung die bei einem persönlichen Gespräch entstehenden Beratungskosten wahrscheinlich übernehmen. Dies richtet sich nach den mit ihrem Rechtschutzversicherer vereinbarten allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gerne arbeiten wir im Fortgang des Verfahrens mit Ihrer Rechtschutzversicherung zusammen. Selbstverständlich übernehmen wir von Anfang an den Kontakt und den Schriftverkehr mit dieser und erbitten vorab die Erteilung einer Deckungszusage.

Im weiteren Verfahren werden Sie in jedem Stadium des Verfahrens von einem unserer Rechtsanwälte persönlich betreut, vom Erstgespräch bis zur mündlichen Verhandlung!

Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen!
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dortmund