Rechte der Diesel-Kläger erneut gestärkt

Mit Urteil vom 24.04.2023, Aktenzeichen: Via ZR 1517/22, hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank für ungültig erklärt, nach der ein Käufer und Darlehensnehmer alle Ansprüche auf Schadensersatz an die Bank abtreten sollte. Betroffen wären nach der Klausel – bei wirksamer Einbeziehung – auch Forderungen aus dem Diesel-Skandal.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Klausel auch Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und somit gegen Grundsätze des AGB-Rechts verstößt, weil sie zulasten des Klägers als Verbraucher und Vertragspartner zweier verbundener Verträge von zu seinen Gunsten zwingenden Vorschriften abweicht.

Dies stärkt – wenn auch nur indirekt – erneut die Rechte von Verbrauchern im Diesel-Skandal.

Das Urteil wurde bislang nicht veröffentlicht. Nähere Informationen können Sie vorab der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 71/2023 entnehmen. Eine ausführliche Information durch uns erfolgt, sobald das Urteil vollständig vorliegt.

Mit freundlichem Gruß

Dortmund, den 25.04.2023

Markus Höller

Rechtsanwalt