Änderungen im Bauvertragsrecht ab 01.01.2018
Der Gesetzgeber hat sich insbesondere vom Verbraucherschutz leiten lassen und neue spezifische zivilrechtliche Regeln für das Bauen geschaffen. Der Werkvertrag, der Werklieferungsvertrag und die VOB/B haben sich als wenig geeignet erwiesen, den komplexen Sachverhalten des Baugeschehens Rechnung zu tragen, die vielfältigen Interessen der Beteiligten ausgewogen zu berücksichtigen. Die vielfältige Rechtsprechung ist aufgenommen worden. In der Literatur wird allerdings Bedarf gesehen, an der einen oder anderen Stelle nachzubessern. Jedenfalls ist die nun vorliegende Fassung am 09.03.-2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Sie wird am 01.01.2018 wirksam. Die Praxis wird sich daher damit abfinden müssen, dass das Recht beim Bauen umfassend zivilrechtlich geregelt