Medizin- und Arzthaftpflichtrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich vornehmlich mit der Situation zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenhaus, ggf. aber auch zwischen Ärzten einer Praxisgemeinschaft. Heutzutage wird der Patient/die Patientin vielfach die Vorgehensweise und Organisation des Arztes überdenken und fragen, ob er/sie richtig behandelt wurde. Insoweit muss geklärt werden, ob finanzielle Ansprüche und/oder wie Rente oder Schmerzensgeld zu leisten sind. Folgende Begriffe sind hierbei von Wichtigkeit:

  • Ärztliche Aufklärungspflicht und ihre Verletzung
  • Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht des Patienten
  • Ärztliche Schweigepflicht, etwa auch bei Auskünften
  • Beweislast im Arzthaftungsprozess für den Patienten
  • Deliktische Haftung des Arztes
  • Fehlerhafte Behandlung / Organisation
  • Rechtbeziehungen zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient und der jeweilige Vertrag

Ihr Anwalt für Medizin- und Arzthaftpflichtrecht in Dortmund

Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht