Frau Rechtsanwältin Brauhardt bespricht für Sie ein weiteres Urteil zum Mindestlohn, welches durch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein von dem zuständigen Senat für Familiensachen erlassen worden ist (Beschluss vom 12.01.2015, Az. 10 UF 171/14).
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der am 13.11.2002 geborene Antragssteller verlangte von seiner Mutter die Zahlung von Mindestunterhalt. Der Antragsteller lebt im Haushalt des Kindesvaters, seine Schwester lebt im Haushalt der Kindesmutter, für welche der Kindesvater keinen Unterhalt leistet. Die Antragsgegnerin ist Hausfrau und kümmert sich darüber hinaus um ein weiteres Kind aus einer weiteren Beziehung. Das Familiengericht erster Instanz hat den Antrag des Antragstellers auf Zahlung von Mindestunterhalt zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Antragsgegnerin nicht in der Lage sei, einen höheren Stundenlohn als 8,00 € brutto zu erzielen und damit nicht in der Lage sei, ein