Neues vom OLG Hamm – keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei Maßnahmen, die der Berufsvorbereitung dienen
Das OLG Hamm hat durch Beschluss vom 03.12.2014 (2 WF 144/14) eine klarstellende Entscheidung zu der Frage, wann bei volljährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegeben ist, getroffen. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine zwanzigjährige junge Frau gegen ihre Leistungen nach dem SGB II beziehende Mutter Unterhaltsansprüche geltend gemacht hat. Dies mit der Begründung, dass sie derzeit an einer der Berufsvorbereitung dienenden Bildungsmaßnahme der Stadt teilnehme und später beabsichtige, den Hauptschulabschluss nachzuholen, um sodann den Realschulabschluss zu erreichen. Bei der Bildungsmaßnahme der Stadt, an welcher die Antragstellerin teilgenommen hat, handelt es sich um eine Maßnahme, die