Neue, wichtige Rechtsprechung des BGH zur Eigenbedarfskündigung
I. Der Fall Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen zwei Grundsatzurteile zur sog. Eigenbedarfskündigung gesprochen. Im ersten Fall bewohnte die über 80-jährige Beklagte seit 1974 als Mieterin eine 73 qm große 3-Zimmer Wohnung in Berlin gemeinsam mit ihren erwachsenen Söhnen. Die Mieterin war attestiert demenzkrank und konnte aufgrund ihres Einkommens keinen gleichwertigen Mietraum in unmittelbarer Nähe finden. Zudem kannte sie die unmittelbare Umgebung der Wohnung besonders gut. Dies verhinderte ein demenzbedingtes Verirren der Beklagten. Im Jahr 2015 erwarb der Kläger die streitgegenständliche sowie die benachbarte Wohnung. Der Kläger beabsichtigte beide Wohnungen zu einer „einheitlichem Wohnung“ umzubauen, um ausreichenden Platz für sich