1. Pflege – Neuausrichtungs-Gesetz

Leistungen der häuslichen Betreuung wurden eingeführt. Das bedeutet, das Betreuungsleis-tungen nicht nur Personen mit erheblich eingeschränkter Altagskompetenz in Anspruch nehmen können, sondern auch alle pflegebedürftigen Personen der Pflegestufen I bis III.

In der Zukunft erhalten Pflegebedürftige und Angehörige eine Wahlmöglichkeit bei der Ges-taltung und Zusammenstellung des von Ihnen gewünschten Leistungsangebotes. Sie können mit den Pflegediensten dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent er-bracht werden.

 

2. Erhöhung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld wird wie folgt angehoben:

Ab Januar 2013 in der Pflegestufe 120,00 €/225,00 €
Pflegestufe I     305,00 €/665,00 €
Pflegestufe II     525,00 €/1.250,00 €
Pflegestufe III    700,00 €/1.550,00 € (in Härtefällen sogar 1.918,00 €)

 

3. Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung

Der Beitragssatz wird um 0,1 Beitragspunkte zum 01.01.2013 erhöht. Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht sich dann somit von 1,95 % der beitragspflichtigen Einnahme auf 2,05 % und bei Kinderlosen auf 2,3 %.

 

4. Staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge

Es ist möglich, dass private Pflege-Zusatzversicherung künftig mit 5,00 € im Monat gefördert werden können. Zulageberechtigt sind alle, die in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, das 18. Lebensjahr vollendet und noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben. Der Tarif muss allerdings be-stimmte, gesetzliche Vorgaben erfüllen. Einzelheiten erfahren Sie bei uns.

 

5. Wegfall der Praxisgebühr

Die zum 01.04.2004 eingeführte Praxisgebühr fällt zum 01.01.2013 weg.

 

6. Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung angehoben

Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte ist auf 450,00 € monatlich angehoben worden. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, dass künftig die beitragsfreie Mitversicherung von geringfügig beschäftigten Familienangehörigen bis zu dieser Einkommensgrenze möglich ist. Künftig müssen bei Aufnahme dieser geringfügigen Beschäftigung auch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden. Betroffene haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ebenfalls angehoben wurde die Obergrenze für sogenannte Minnijobs; damit gilt künftig eine Ent-geltspanne von 450,01 €  und 850,00 €.

 

7. Pfändungsschutzkonto

Seit 2010 können Verbraucher von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Dies gilt selbst dann, wenn das Konto sich im Minus befindet. Seit 2012 besteht Kontenpfändungsschutz nur noch bei der Inanspruchnah-me eines P-Kontos. Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bank für die Führung des P-Kontos keine höheren Kontoführungsgebühren verlangen kann, als für ein normales Girokonto. Bei Führung des P-Kontos kann der Schuldner über seinen un-pfändbaren Teil der Einkünfte verfügen. Der Schuldner bekommt automatisch einen Basis-pfändungsschutz von gegenwärtig 1.028,89 € pro Monat. Wenn der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten hat, erhöht sich der Basispfändungsschutz um gegenwärtig 387,22 € für die erste und um jeweils weitere 215,73 € (Stand 01.01.2013) für die zweite bis fünfte Per-son. Das Kindergeld sowie bestimmte soziale Leistungen sind daneben zusätzlich geschützt.

 

8. Unisextarife

Ab 21.12.2012 werden nur noch Unisextarife angeboten, in welchen Männer und Frauen die gleichen Versicherungsbeiträge bezahlen. Eine Unterscheidung nach den Geschlechtern mit einhergehenden unterschiedlichen Beiträgen findet in der Zukunft nicht mehr statt.

 

9. Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf insgesamt 8.130,00 € im Jahr.

 

10. Anhebung der Rentensteuer

Arbeitnehmer können statt bisher 48 % des Arbeitnehmeranteils nun 52 % der gesetzlichen Rentenbeiträge steuerlich absetzen.

 

11. Wehrsold bleibt weiterhin steuerfrei

Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwil-ligendienst bleiben weiterhin steuerfrei. Steuerpflichtig werden bei Dienstverhältnissen ab 01.01.2013 unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unent-geltliche Unterkunft und Verpflegung.

 

12. Steuerliches Abzugsvolumen für Riester- /Rüruprente angehoben

Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter ist auf insgesamt 24.000,00 € angehoben werden.

 

13. Schornsteinfegermonopol fällt weg

Künftig haben Haus- und Wohnungseigentümer die freie Wahl,  wem sie den Auftrag zur
Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten geben werden.
 

 

14. Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 12 Monate verdoppelt

Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur wurde bereits zum 14.12.2012 die Be-zugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 12 Monate verdoppelt. So sollen Entlassungen möglichst verhindert werden.

 

15. Schwerbehinderte müssen künftig mehr für Bus- und Bahntickets  zahlen

Die Eigenbeteiligung ist erhöht worden. Schwerbehinderte müssen sich künftig für Bus- und Bahntickets mit 72,00 € anstatt bisher 60,00 € jährlich selbst  beteiligen. Lediglich Blinde und hilfslose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.

 

16. Neuerungen in der Rundfunkgebührenpflicht

Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Ab sofort gilt: „Eine Wohnung, ein Beitrag.“

 

17. Anhebung des Regelsatzes

Empfänger des Arbeitslosengeldes II haben einen Grund zur Freude. Der Regelbedarf steigt von 374,00 € auf 382,00 €. Für Partner bekommt 345,00 €, für Kinder bis 6 Jahre 224,00 €, Kinder von 7 bis 14 Jahren 255,00 € und Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 289,00 €.

 

18. Herabsenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung

Dieser sinkt von 19,6 % auf 18,9 %.

 

19. private Zusatzversicherungen  für den Pflegefall werden steuerlich gefördert

Der Abschluss von privaten Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich geför-dert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10,00 € einen Zuschuss von 5,00 €. Die Zulage wird erstmalig anfangs 2014, rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. 

 

Source: Archiv Przytulla