Erhöhung der Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016
Nachdem die Düsseldorfer Tabelle gerade erst zum 01.08.2015 angehoben worden sind, ändern sich die Beträge der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 erneut. Die Tabelle ist bereits jetzt auf der Homepage des Oberlandesgerichtes im Pdf- Format abrufbar. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem 1. Januar 2016 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335,00 € statt bisher 328,00 €. Für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384,00 € statt bisher 376,00 € und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450,00 € statt bisher 440,00 € monatlich. Auf den