Wichtige Änderung beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser

Der Bundesgesetzgeber hat neue Regelungen für den Anspruch eines Maklers auf Vergütung bei der Vermittlung von Kaufverträgen und Einfamilienhäuser im Bundesgesetz vom 12.06.2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I, Ausgabe Nr. 28, S. 1245 f. erlassen: 1. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Wohnung oder ein 1-Familienhaus (aber schon nicht mehr 2-Familienhaus oder Mehrfamilienhaus!). Die maßgeblichen Bestimmungen des neuen Rechtes in den §§ 556 c und d gelten nur für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des bürgerlichen Rechtes. 2. Vereinbart der Makler mit beiden Parteien eines derartigen Immobilienkaufvertrages eine Vergütung, so

Von |2020-07-19T20:42:37+02:0019. Juli, 2020|Kategorien: Baurecht, Rechtsnews, Vertragsrecht|Tags: , , |Kommentare deaktiviert für Wichtige Änderung beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser

Der Dieselskandal!!

1. Problemstellung/Fall: Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem im Dieselskandal eine Entscheidung getroffen. Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490 € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Die Beklagte ist die Herstellerin des Wagens. Das am 12. Juli 2012 erstmals zugelassene Fahrzeug wies beim Erwerb einen Kilometerstand von 20.000 km auf. Für den Fahrzeugtyp wurde die Typgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt. Die im Zusammenhang mit dem Motor verwendete Software

Der Pflichtteil und die Schwierigkeiten des Erben

Stundung bei Auszahlung eines Pflichtteils durch Erben bei unbilliger Härte nicht in jedem Falle! OLG Rostock Az. 3 U 32/17 vom 20.06.2019 I. Die Kläger nahmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses war ein bebautes Grundstück, das jetzt durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird. Mit ihrer Klage hatten die Kläger u.a. ihren Pflichtteil aus dem Wert des Grundstücks verlangt. Die Beklagte hat Klageabweisung und hilfsweise Stundung des Pflichtteils beantragt. Sie trug vor, die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche beinhalte eine unbillige Härte für sie,

Von |2020-06-28T22:35:11+02:002. Juni, 2020|Kategorien: Erbrecht, Rechtsnews|Kommentare deaktiviert für Der Pflichtteil und die Schwierigkeiten des Erben

Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers

Schadensersatz bei falschen Ratschlägen? In seiner neuesten Entscheidung zu Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer hat das Bundesarbeitsgericht einige ganz wichtige, grundsätzliche Positionen bezogen (Urteil vom 18.02.2020 – 3 AZR 206/18). Der Fall Der Kläger dieses Verfahrens nahm im Jahre 2003 an einer Betriebsversammlung teil, auf der ein Fachberater der örtlichen Sparkasse die Arbeitnehmer der Beklagten über Chancen und Möglichkeiten der Entgeltumwandlung als Vorsorge über die Pensionskasse, die im Unternehmen für die Beschäftigten vorhanden war, informierte. Entsprechend den erteilten Ratschlägen schloss der Kläger im September 2003 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Kapitalwahlrecht ab. Bei der Auszahlung der Pensionskassenrente ließ er

Das lückenhafte Testament

1. Problemstellung/Fall Der Bundesgerichtshof hatte vor Kurzem folgendes Problem zu klären: Die kinderlosen Erblasser hatten bereits im Jahre 2002 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie für den Fall eines gleichzeitigen Versterbens bestimmte Verwandte als Erben mit entsprechenden Quoten bedenken wollten. Der Ehemann verstarb bereits am 10.03.2015; die Ehefrau verstarb am 25.07.2016. Nunmehr herrschte zwischen den verschiedenen Verwandten Streit darüber, wie das Testament zu verstehen sei, da die Begünstigten bei der Regelung zum gleichzeitigen Versterben diese Maßgabe zu ihren Gunsten trotz des Zeitunterschiedes von weit mehr als einem Jahr angewandt sehen wollten. 2. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Der Bundesgerichtshof hat

Von |2020-06-28T22:40:33+02:0013. Januar, 2020|Kategorien: Erbrecht, Rechtsnews|Tags: , |0 Kommentare

Abgasskandal – und kein Ende Was lohnt sich jetzt tatsächlich noch?

Bei immer mehr Fahrzeugen wird öffentlich bekannt, dass diese vom sog. Abgasskandal betroffen sind. Die Automobilhersteller haben offensichtlich in einem noch immer anwachsenden Ausmaß (besonders bei größeren Fahrzeugen) betrogen, um bessere Abgaswerte zu suggerieren und somit die eigenen Verkaufszahlen zu optimieren. Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen des Abgasskandals und daraus resultierende Schadensersatzansprüche der Verbraucher. Wer ist vom Abgasskandal betroffen? Sicher erfasst sind sämtliche Fahrzeuge, für die das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf wegen einer sog. Motorsteuerungssoftware erlassen hat. Daher sind mittlerweile Fahrzeuge nahezu aller deutschen Hersteller betroffen, also nicht nur Fahrzeuge des VW-Konzerns, sondern auch der Daimler

Neue, wichtige Rechtsprechung des BGH zur Eigenbedarfskündigung

I. Der Fall Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen zwei Grundsatzurteile zur sog. Eigenbedarfskündigung gesprochen. Im ersten Fall bewohnte die über 80-jährige Beklagte seit 1974 als Mieterin eine 73 qm große 3-Zimmer Wohnung in Berlin gemeinsam mit ihren erwachsenen Söhnen. Die Mieterin war attestiert demenzkrank und konnte aufgrund ihres Einkommens keinen gleichwertigen Mietraum in unmittelbarer Nähe finden. Zudem kannte sie die unmittelbare Umgebung der Wohnung besonders gut. Dies verhinderte ein demenzbedingtes Verirren der Beklagten. Im Jahr 2015 erwarb der Kläger die streitgegenständliche sowie die benachbarte Wohnung. Der Kläger beabsichtigte beide Wohnungen zu einer „einheitlichem Wohnung“ umzubauen, um ausreichenden Platz für sich

Von |2020-06-28T22:51:47+02:004. Juni, 2019|Kategorien: Mietrecht, Vertragsrecht|0 Kommentare

Arbeitszeiterfassung – „In Spanien und in Dortmund – Europäisches Arbeitsrecht“

Der Fall Die in Spanien ansässige Deutsche Bank SAE, Tochter der Deutschen Bank AG, verwendete dort eine Software zur Arbeitszeiterfassung. Diese berücksichtigte insoweit lediglich ganztätige Fehlzeiten wie etwa Urlaub oder anderweitige freie Tage. Hingegen nicht im System protokolliert wurden die tatsächliche Arbeitszeiten und die damit verbundenen Überstunden der Arbeitnehmer. In einer sog. Verbandsklage wurde dann durch eine Gewerkschaft in Spanien gerichtlich geltend gemacht, die Unternehmung sei verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer einzurichten. Dieses System müsse dabei auch sämtliche Arbeitszeiten protokollieren. Das spanische Gericht hatte das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, da die EU-Richtlinie 2003/88/EG

Von |2020-06-28T22:54:34+02:0022. Mai, 2019|Kategorien: Arbeitsrecht|0 Kommentare

Neue Horrormeldung der Autobauer

1.) Das Ausmaß des „Dieselskandals“ Der Dieselskandal in der deutschen Automobilindustrie geht weiter. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass auch Daimler in seinem Premium Modell Mercedes-Benz GLK 220 CDI eine Abgasmanipulationssoftware verwendet haben soll. Die Masse der durch den Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wird somit immer größer. Nahezu alle deutschen Premium-Automobilhersteller haben in ihren Fahrzeugen eine sog. Manipulationssoftware verbaut. Hierdurch erleiden betroffene Fahrzeuge nicht nur einen enormen Wertverlust, sondern werden ggfs. durch die Behörden auch stillgelegt. Eine durch die Hersteller angebotene Nachrüstung führt oftmals zu erheblichen Schäden am Motor. Das in den Medien oftmals erwähnte Softwareupdate führt laut einer Vielzahl von

Von |2020-06-28T23:07:42+02:0024. April, 2019|Kategorien: Rechtsnews, Straßenverkehrsrecht|0 Kommentare

Arbeitnehmerweiterbildung: Bildungsurlaub für Yoga-Kurs?

I. Der Fall Eine neuere Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg wirft ein interessantes Schlaglicht – auch für Arbeitnehmer in Dortmund und Nordrhein-Westfalen – auf die Arbeitnehmerfortbildung. Dort hatte ein Arbeitnehmer Bildungsurlaub für einen „5-tägigen Kurs Yoga I erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ beantragt. Der Arbeitgeber hatte dies zurückgewiesen und der Rechtsstreit wurde dann endgültig durch das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden (10 Sa 2076/18 vom 16.04.2019). II. Die Begründung der Entscheidung Das Landesarbeitsgericht sah die beiden wesentlichen Merkmale der Anspruchs-voraussetzungen: Dienlichkeit der Veranstaltung zur politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung als gegeben an. Dabei sei der Begriff der beruflichen

Von |2020-06-28T23:08:19+02:0022. April, 2019|Kategorien: Arbeitsrecht, Rechtsnews|0 Kommentare
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