Wichtige Änderung beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser
Der Bundesgesetzgeber hat neue Regelungen für den Anspruch eines Maklers auf Vergütung bei der Vermittlung von Kaufverträgen und Einfamilienhäuser im Bundesgesetz vom 12.06.2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I, Ausgabe Nr. 28, S. 1245 f. erlassen: 1. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Wohnung oder ein 1-Familienhaus (aber schon nicht mehr 2-Familienhaus oder Mehrfamilienhaus!). Die maßgeblichen Bestimmungen des neuen Rechtes in den §§ 556 c und d gelten nur für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des bürgerlichen Rechtes. 2. Vereinbart der Makler mit beiden Parteien eines derartigen Immobilienkaufvertrages eine Vergütung, so