Arbeitsrecht
Unter Arbeitsrecht versteht man alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln oder auf sie einwirken; seien dies Normen zum Vertragsverhältnis beider Seiten oder Bestimmungen zur betrieblichen oder tarifvertraglichen Situation der Beteiligten. Dabei gibt es in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig kein einheitliches Gesetzbuch, in dem alle diese verschiedenen Fragen zusammenfassend geregelt werden. Diese Vielfalt an ganz unterschiedlichen Themen wird in einer großen Anzahl von Gesetzen behandelt, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
ÜBERSTUNDEN – ein juristischer Dauerbrenner Altbekanntes, auch vom EuGH nicht verändert!
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung ÜBERSTUNDEN – ein juristischer Dauerbrenner Altbekanntes, auch vom EuGH nicht verändert! Der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über vom Beschäftigten geltend gemachte Überstunden wird im Arbeitsrecht immer wieder ausgetragen. Regelmäßig finden sich in den Entscheidungssammlungen für die Landesarbeitsgerichte (LAG) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) Entscheidungen, die sich mit der Problematik der Überstunden und ihrer Vergütung befassen. Die gegenwärtig letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21) befasste sich mit der Situation eines Auslieferungsfahrers, der seine Arbeitszeit mittels technischer Zeitaufzeichnungen erfasste, wobei aber nicht die Pausenzeiten entsprechend extra
Aktuell: Corona und Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Aktuell: Corona und Arbeitsrecht 1. Homeoffice-Pflicht Ab dem 20. März 2022 entfällt die Homeoffice-Pflicht aus § 28b Abs. 4 Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber sind dann nicht mehr verpflichtet, den Beschäftigen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Was ist jedoch, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr ins Büro zurückkehren möchte? Zunächst können Arbeitgeber weiterhin mit ihren Betriebs- und Personalräten frei entscheiden, ob sie weiterhin Homeoffice anbieten möchten, oder nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, das Arbeiten im Homeoffice dauerhaft zu etablieren, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dies teilte er der Deutschen Presse-Agentur im Januar 2022 mit. Im Koalitionsvertrag
Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung erhöht
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung erhöht Der Fall des Bundesarbeitsgerichts: I. Der Ausgangsfall Bei einem Hamburger Unternehmen war eine Schwerbehinderte seit Januar 1999 beschäftigt. Die monatliche Vergütung betrug im Zeitpunkt der Kündigung Oktober 2017: 4.858,12 €. In den Jahren 2012, 2013 war die spätere Klägerin an 52 und 33 bzw. im Jahre 2014 an 47 Arbeitstagen erkrankt. In den Jahren 2015 und 2016 war sie durchgehend sowie im Jahre 2017 an 112 Arbeitstagen und im Jahre 2018 bis zum Juli wiederum durchgängig arbeitsunfähig erkrankt. Die Beklagte leistete Entgeltfortzahlung für alle (!)
Neues zur Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Neues zur Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder ein Thema von Fragen und auch Problemen. I. Problem Dies gilt zum Beispiel für die Krankschreibung im Urlaub; insbesondere beim Auslandsaufenthalt oder auch bei der Dauer der Erkrankung. Immer wieder behaupten Arbeitgeber, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werde, nur weil der Arbeitnehmer mit etwas unzufrieden sei und damit eine Bestrafung ausgelöst werde. Arbeitnehmer kritisieren, dass Arbeitgeber zu unsensibel auf die physische und psychische Belastung von Arbeitnehmern reagieren. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich jetzt vor ganz kurzer Zeit
Störung der Geschäftsgrundlage als Grund für einen einseitigen Widerruf der Versorgungszusage
Störung der Geschäftsgrundlage als Grund für einen einseitigen Widerruf der Versorgungszusage I. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage befassen müssen, ob die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen die Anpassung von Versor-gungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt (Urteil vom 08.12.2020 – 3 AZR 64/19 - ). II. Sachverhalt Der verstorbene Ehemann der Klägerin erhielt im Jahre 1976 eine Ruhegeldzusage mit Hinterbliebenenversorgung. Die Zusage enthielt eine An-passungsregel, wonach die Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der maßgeblichen Tarifgehälter anzupassen seien. Die Beklagte gab die jeweiligen tariflichen Gehaltserhöhungen bis 2016 an die Klägerin als Bezieherin einer Witwenrente weiter. Im Juli 2016 teilte
Darf ich im Unternehmen die Vergütungen ermitteln, auch wenn ich noch nicht einmal „richtige Arbeitnehmerin/richtiger Arbeit-nehmer“ bin?
Arbeitsrecht in Dortmund – für die Region Darf ich im Unternehmen die Vergütungen ermitteln, auch wenn ich noch nicht einmal „richtige Arbeitnehmerin/richtiger Arbeitnehmer“ bin? I. Sachverhalt Die Klägerin des vorliegenden Falles war für die Beklagte, eine Fernsehanstalt, – seit 13 Jahren – als Redakteurin tätig. Sie wurde aufgrund befristeter, freiberuflicher Verträge tätig. Diese waren jetzt seit Juli 2018 unbefristet. Schließlich hatte die betreffende Klägerin sogar den Status einer „Redakteurin mit besonderer Verantwortung“ erreicht.In einem Verfahren über die Frage eines Arbeitnehmerstatus verlor die Klägerin rechtskräftig. Die Klägerin scheint diesbezüglich dann etwas „genervt“ gewesen zu sein. Sie erbat mit Schreiben vom 01.08.2018